Neben der artgerechten Fütterung und Pflege ist auch die richtige medizinische Versorgung unserer Haustiere für ihr Wohlergehen außerordentlich wichtig. Tierarzneimittel nehmen sowohl bei dem Erhalt als auch der Wiederherstellung der Gesundheit und Linderung von Krankheitssymptomen eine wichtige Rolle ein. Nicht nur im Krankheitsfall ist häufig der Einsatz von Tierarzneimitteln notwendig, bei vielen Tieren sind auch regelmäßige Impfungen und Entwurmungen erforderlich. Der Tierarzt sollte in jedem Fall der erste Ansprechpartner bei der Behandlung und Auswahl eines geeigneten Präparates sein, denn hier gibt es viel zu berücksichtigen.
Sollten Sie Tierarzneimittel aus der Apotheke oder der Zoohandlung erwerben, ist unbedingt darauf zu achten, dass das Tierarzneimittel für die Tierart und das Anwendungsgebiet zugelassen ist, für welches Sie es einsetzen möchten. Denn die Wirksamkeit und Unbedenklichkeit von Tierarzneimitteln ist nur für die aufgeführten Zulassungsbedingungen geprüft. So vertragen Katzen zum Beispiel einige Medikamente nicht, welche für Hunde wiederum gut verträglich sind.
Zulassung, Prüfung und Überwachung von Tierarzneimitteln
In Deutschland ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittesicherheit (BVL) für die Zulassung und damit Prüfung der Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit von Tierarzneimitteln zuständig. Nur Tierarzneimittel mit einem positiven Nutzen-Risikoverhältnis erhalten die Zulassung. Mögliche Nebenwirkungen, welche mit der Anwendung des Medikamentes auftreten können, werden in der Gebrauchsinformation aufgeführt. Die Sicherheit der Tierarzneimittel wird auch nach der Zulassung vom BVL fortlaufend überwacht, um bisher unbekannte Unverträglichkeiten oder mangelnde Wirksamkeiten frühzeitig zu erkennen.
Unerwünschte Wirkungen melden
Sollten Sie bei sich oder Ihren Tieren nach Anwendung eines Tierarzneimittels eine unerwünschte Wirkung vermuten, wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt oder behandelnden Tierarzt. Zudem können Sie zur Tierarzneimittelsicherheit beitragen, indem Sie diesen Verdacht dem BVL melden.
Gehen Sie dazu auf die folgende Seite des BVL: Unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW)
In einem kurzen Video erfahren Sie, warum und wie Sie unerwünschte Arzneimittelwirkungen melden können: Kurz erklärt: Tierarzneimittelsicherheit - Meldung unerwünschter Ereignisse
Weitere Informationen
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittesicherheit (BVL): Tierarzneimittel