Einreise mit Heimtieren aus der Ukraine

Deutschland hat aufgrund der zu erwartenden Flüchtlingswelle aus der Ukraine die Einreise mit Heimtieren vorübergehend erleichtert.

Deutschland ist damit der Bitte der Kommission der Europäischen Union nachgekommen, dass die EU-Mitgliedstaaten leichtere Bedingungen für die Einreise mit Heimtieren schaffen.

Die Erleichterungen bedeuten, dass Tierhalterinnen und Tierhalter mit ihren Heimtieren bis auf Weiteres aus der Ukraine einreisen können, ohne vorab eine Genehmigung nach der Verordnung der EU 576/2013 beantragen zu müssen. Ziel der Regelungen zur Einreise mit Hunden, Katzen und Frettchen in die Europäische Union ist der Schutz vor der Einschleppung und Verbreitung der Tollwut.

Kontakt mit lokaler Veterinärbehörde aufnehmen

Die Einreisenden werden gebeten, sich mit der lokalen Veterinärbehörde in Verbindung zu setzen, um den Gesundheitsstatus des Tieres im Hinblick auf die Tollwut bestimmen und eventuell notwendige Maßnahmen einleiten zu können (Isolierung, Antikörper-Titer Bestimmung, Tollwut-Impfung, Mikrochipping, Ausstellung Heimtierausweis).

Personen und Tierhaltende, die mit Hunden und Katzen aus der Ukraine Kontakt haben, werden im Hinblick auf eine mögliche Übertragung der Tollwut gebeten, besonders auf Hygienemaßnahmen zu achten. Insgesamt wird aber davon ausgegangen, dass das Risiko einer Tollwuteinschleppung durch Hunde und Katzen im Zuge der zu erwartenden Flüchtlingswellen gering ist.

Die Ukraine ist in Bezug auf die Tollwut ein nicht gelistetes Drittland. Demnach sind bei der Einreise von Heimtieren unter normalen Bedingungen die Voraussetzungen für die Einreise aus einem nicht-gelisteten Drittland zu erfüllen. Unter dem Begriff "Drittland" werden alle Länder außerhalb der EU zusammengefasst. Zu den Bedingungen gehört, dass die Tiere vor der Einreise einer Blutuntersuchung auf Antikörper gegen die Tollwut unterzogen worden sein müssen. Die Blutentnahme muss mindestens 30 Tage nach der Impfung und mindestens 3 Monate vor der Einreise erfolgen. Die Bedingungen müssen mit einer Tiergesundheitsbescheinigung nachgewiesen werden, die von einem amtlich autorisierten Tierarzt auszustellen ist.

Weitere Informationen

Einreise mit Heimtieren aus der Ukraine - vorübergehend erleichterte Bedingungen

Regelungen zur Einreise mit Hunden, Katzen und Frettchen in die Europäische Union

Drittländer - gelistet und nicht gelistet

Regelungen für Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb der EU