Elvira / stock.adobe.com

Corona-Infektionen bei Haustieren

Positive Corona-Tests bei Haustieren müssen bei den Behörden gemeldet werden.

Haustiere, die positiv auf das neue Coronavirus getestet wurden, müssen von den Tierärztinnen und Tierärzten den zuständigen Veterinärbehörden gemeldet werden.

Eine Meldepflicht hilft dabei, die mögliche Rolle von Tieren in der Corona-Pandemie besser zu verstehen. Es soll besser eingeordnet werden können, wie relevant eine Übertragung von Tieren ist, außerdem sollen weitere Informationen zu Ansteckungsmöglichkeiten gewonnen werden. Durch die Meldepflicht werden die Informationen gebündelt und es kann ein deutschlandweiter Überblick gewonnen werden. Außerdem wird dazu beigetragen, zukünftig Risiken in Bezug auf die Gesundheit von Tier und Mensch frühzeitig zu erkennen und geeignete Bekämpfungsmaßnahmen anzuwenden.

Meldepflicht seit Juli 2020

Ein Vorhaben wie die Meldepflicht auf den Weg zu bringen, ist ein Prozess, dem eine fachliche Diskussion und Abstimmung vorausgeht. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat bereits im Juni 2020 eine Verordnung auf den Weg gebracht, nach der Corona-Infektionen bei gehaltenen Tieren seit Juli 2020 meldepflichtig sind.

Bundesministerin Julia Klöckner hatte außerdem im vergangenen Jahr das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) beauftragt, Studien zur Empfänglichkeit von Tieren, unter anderem von Haustieren, für SARS-CoV-2 durchzuführen: Es hat sich gezeigt, dass die Empfänglichkeit einzelner Tierarten sehr unterschiedlich ist. Katzen und Frettchen sind demnach für den Erreger empfänglich, Hunde weniger. Die bisherigen Erkenntnisse und Erfahrungen, auch aus Deutschland, liefern aber keine Hinweise darauf, dass Haustiere, einschließlich Katzen und Frettchen, das Corona-Virus auf Menschen übertragen.

Das FLI beobachtet fortlaufend die Entwicklung bei Tieren und führt kontinuierlich Studien zu weiteren wissenschaftlichen Fragen zu SARS-CoV-2 bei Tieren durch.

Keine Pflicht zu Corona-Tests

Wichtig zu wissen ist: Es besteht für Haustierhalter keine Pflicht, ihre Tiere testen zu lassen. Eine Meldepflicht ist eine Informationspflicht über den Nachweis der Infektion bei einem Tier. Im Falle eines positiven Ergebnisses muss das Labor oder der Tierarzt dies dem Veterinäramt mitteilen.

Der Präsident des Friedrich-Loeffler-Instituts Prof. Dr. Dr. h.c. Thomas C. Mettenleiter informiert dazu: "SARS -CoV-2 ist ein zoonotischer Erreger und so ist es wichtig, auch die Rolle von Tieren bei der Epidemiologie der Infektion zu untersuchen und besser zu verstehen. Hierzu hilft die Meldepflicht."

Zum Umgang mit positiv getesteten Haustieren

Falls ein positiv getestetes Tier nicht bereits in einem Haushalt mit Personen in Isolierung oder Quarantäne lebt oder der Tierbesitzer stationär aufgenommen werden musste, sollte das Tier für 14 Tage (analog zum Vorgehen bei Menschen) möglichst isoliert gehalten werden. Personen mit engem Kontakt zu dem Tier stellen Kontaktpersonen der Kategorie II dar. Mehr zum Kontaktpersonen-Management finden Sie auf der Internetseite des Robert Koch-Instituts.

Weitere Informationen

Übertragen Haustiere das Corona-Virus?

Pressemitteilung des Bundeslandwirtschaftsministeriums zur Meldepflicht für Corona-Infektionen bei Haustieren

Friedrich-Loeffler-Institut: Fragen und Antworten "Welche Rolle spielen Haus- und Nutztiere?"